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Vollmacht erstellen: Arten, Inhalt und rechtssichere Gestaltung

7 Min. Lesezeit

Eine Vollmacht regelt, wer in Ihrem Namen handeln darf – sei es bei Bankgeschäften, Behördengängen oder medizinischen Entscheidungen. Damit sie im Ernstfall anerkannt wird, muss sie eindeutig formuliert und korrekt ausgestellt sein. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Vollmachtsarten und zeigt, worauf Sie beim Erstellen achten sollten.

Die wichtigsten Arten von Vollmachten

Die Vorsorgevollmacht greift, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, etwa nach einem Unfall oder im Alter. Sie kann Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten umfassen.

Daneben gibt es spezielle Vollmachten wie die Bankvollmacht, die Pflegevollmacht oder die Generalvollmacht, die besonders weitreichend ist. Wählen Sie die Vollmacht, die zu Ihrem konkreten Bedarf passt.

Diese Angaben gehören in jede Vollmacht

Nennen Sie Vollmachtgeber und Bevollmächtigten mit vollständigem Namen und Adresse, den Umfang der Vollmacht sowie Ort, Datum und Unterschrift.

Je genauer der Umfang beschrieben ist, desto weniger Streit gibt es später. Legen Sie fest, ob die Vollmacht sofort oder erst im Vorsorgefall gilt.

Form: Wann Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig ist

Für viele Vollmachten genügt die einfache Schriftform. Bei Immobiliengeschäften oder der Aufnahme von Krediten ist häufig eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Eine Beglaubigung der Unterschrift, etwa durch die Betreuungsbehörde, erhöht die Akzeptanz gegenüber Dritten – gerade bei Banken und Behörden.

Vollmacht sicher aufbewahren und widerrufen

Bewahren Sie die Vollmacht an einem Ort auf, den die bevollmächtigte Person im Ernstfall erreicht. Eine Registrierung im Vorsorgeregister kann sinnvoll sein.

Eine Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Fordern Sie das Original zurück und informieren Sie alle Stellen, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst einen Bevollmächtigten. Die Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht lediglich vor, wen es als Betreuer einsetzen soll.

Muss eine Vollmacht notariell beurkundet werden?

Nicht immer. Für viele Zwecke reicht die Schriftform. Bei Immobilien oder Krediten ist jedoch oft eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Nur, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist (Vollmacht über den Tod hinaus). Andernfalls endet die Vollmacht grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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